Wahlfreiheit ist notwendig!

Wahlfreiheit ist notwendig

Die Abschaffung der Sonderschulen wäre ein Verstoß gegen die Behindertenrechtskonvention. Diese verlangt im Artikel 24 „das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung“ und weiters „Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen“. Es soll sichergestellt werden, dass „Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern“ und „angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden“. Nirgends steht, dass sich ein Staat verpflichtet, Sonderschulen abzuschaffen.

Wenn mit der Formulierung „gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen“ eine undifferenzierte Gesamtschule und ausschließlich inklusiver Unterricht gerechtfertigt werden soll, beruht dies auf einem Missverständnis. Nicht die einzelnen Bildungseinrichtungen müssen inklusiv geführt werden, sondern das Bildungssystem als Ganzes muss und soll inklusiv sein.

Nur die Wahlfreiheit garantiert, dass bestmöglich Sorge getragen werden kann, „Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen“, wie es in der Konvention steht.

Gastkommentar von unserem Vorstandsmitglied Mag. Ronald Zecha in der Tiroler Tageszeitung vom 27.10.2023

Gender-Stern, Gender-Gap und Co gefährden den Bildungserfolg!

Menschen, für die der Spracherwerb eine Herausforderung darstellt, werden benachteiligt!

Der „Rat für deutsche Rechtschreibung“ ist als zwischenstaatliches Gremium die rechtsverbindliche Instanz in Fragen der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum. Er lehnt Gender-Stern, Gender-Gap und andere verkürzte Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern ab, somit widerspricht deren Verwendung der geltenden Rechtschreibung. Zahlreiche Prominente aus Politik, Kultur, Schule und Wissenschaft – zuletzt der grüne Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann – unterstützen dies. In Hamburg formiert sich dieser Tage eine Volksinitiative, die das Gendern durch Behörden und Schulen abschaffen will. „Man braucht kein Prophet zu sein“, so Hofer, „um vorauszusehen, dass diese Initiative ähnlich erfolgreich sein wird wie jene aus dem Jahre 2010, die die geplante Einführung der Gesamtschule durch einen klaren Volksentscheid vom Tisch gewischt hat.“

Die ursprüngliche Intention des Genderns, spezielle Bedürfnisse beider Geschlechter stärker zu berücksichtigen, steht außer Streit. Unbestritten ist auch, dass es notwendig ist, Maßnahmen zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männer durch die Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten zu erreichen. Dazu gehören auch sprachliche Maßnahmen, wie die Verwendung der Paarform (Kolleginnen und Kollegen), geschlechtsneutrale Formulierungen (Menschen, alle) und Umformulierungen (Bedienstete statt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Das ist gesellschaftlich anerkannt und stört den Sprachfluss nicht. Doch das Gendern mit Verkürzungen im Wortinnern wird nicht nur von großen Teilen der Bevölkerung als störend abgelehnt, sondern es erschwert vor allem Menschen, für die der Spracherwerb eine Herausforderung darstellt, das Erlernen der deutschen Sprache.

„Wir wissen aus der schulischen Praxis, dass das Gendern die Arbeit besonders in der Volksschule stört, Blinden, Gehörlosen, Legasthenikern und Menschen mit geistiger Behinderung schwer zu schaffen macht sowie die sprachliche Integration von Migranten erschwert. Es ist daher notwendig“, verlangt Hofer abschließend, „dass Schulen und Behörden innerhalb der geltenden Rechtschreibung gendern und auf Gender-Stern, Gender-Gap und Co verzichten, weil wesentliche gesellschaftliche Gruppen ansonsten benachteiligt werden!“

Die Modellregion „Gemeinsame Schule“ ist klar geregelt!

„Der laut dem Lustenauer Bürgermeister Kurt Fischer geforderte erneute Denkprozess zur gemeinsamen Schule in Vorarlberg ist nicht notwendig, da im Jahr 2017 im Schulorganisationsgesetz (SchOG) der § 131a mit den Stimmen der ÖVP, der SPÖ und den Grünen beschlossen wurde. Dieser regelt klar, wie und mit welchen Mehrheiten man zu einer Modellregion wird,“ hält Gerald Fenkart, der Landessprecher von Pro Gymnasium Vorarlberg fest.

Wenn mehrere Schulen einer Region, darunter eine AHS-Unterstufe, eine Modellregion werden wollen und Schüler, Eltern sowie Lehrer der betroffenen Schulen jeweils zustimmen, muss die Bildungsdirektion die Umsetzung in die Wege leiten. Eine Zuständigkeit der Landesregierung und des Landtages ist nicht gegeben, der § 131a SCHOG steht außerdem im Verfassungsrang.

„Ein Zuruf aus Lustenau ist nicht notwendig, da die Entscheidung über eine Modellregion von den Schulpartnern ohne politische Intervention durchgeführt werden kann. Doch scheint der Wunsch nach einer Gesamtschul-Modellregion in Vorarlberg nicht wirklich ausgeprägt zu sein, da bis heute kein einziger Antrag auf eine Gesamtschul-Modellregion gestellt wurde“, so Fenkart abschließend.