Die Modellregion „Gemeinsame Schule“ ist klar geregelt!

„Der laut dem Lustenauer Bürgermeister Kurt Fischer geforderte erneute Denkprozess zur gemeinsamen Schule in Vorarlberg ist nicht notwendig, da im Jahr 2017 im Schulorganisationsgesetz (SchOG) der § 131a mit den Stimmen der ÖVP, der SPÖ und den Grünen beschlossen wurde. Dieser regelt klar, wie und mit welchen Mehrheiten man zu einer Modellregion wird,“ hält Gerald Fenkart, der Landessprecher von Pro Gymnasium Vorarlberg fest.

Wenn mehrere Schulen einer Region, darunter eine AHS-Unterstufe, eine Modellregion werden wollen und Schüler, Eltern sowie Lehrer der betroffenen Schulen jeweils zustimmen, muss die Bildungsdirektion die Umsetzung in die Wege leiten. Eine Zuständigkeit der Landesregierung und des Landtages ist nicht gegeben, der § 131a SCHOG steht außerdem im Verfassungsrang.

„Ein Zuruf aus Lustenau ist nicht notwendig, da die Entscheidung über eine Modellregion von den Schulpartnern ohne politische Intervention durchgeführt werden kann. Doch scheint der Wunsch nach einer Gesamtschul-Modellregion in Vorarlberg nicht wirklich ausgeprägt zu sein, da bis heute kein einziger Antrag auf eine Gesamtschul-Modellregion gestellt wurde“, so Fenkart abschließend.